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Skatecamp Paris 2010 arrow AGB
AGB

AGB / Reisebedingungen Skateboartravel

                                         

 

 

Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen oder Kataloghinweisen haben Vorrang.

 

 
01. Abschluss des Reisevertrages 
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines

       Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Anerkennung der hier im Auszug abgedruckten
       Reisebedingungen.

1.3  Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
1.4  Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur
       dann gültig, sofern sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Weicht der Inhalt unserer
       Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 10
       Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch eine
       Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden.

1.5  Der Anmeldende trägt auch für alle unter seinem Namen aufgeführ-ten und angemeldeten 
       Teilnehmer die Verantwortung der Vertragspflicht.

1.6  Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Ein Anspruch kann von einer        mündlich gegebenen vorab Bestätigung nicht hergeleitet werden.

 

 
02. Bezahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines ist eine Anzahlung von 10 %, mind. 50 €, pro Reiseteilnehmer fällig, zahlbar innerhalb von 2 Wochen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 7 Tage vor Abreise) wird nur Barzahlung oder Lastschriftverfahren des vollen Reisepreises akzeptiert.
Die Reiseunterlagen (Voucher) werden ca. 2 Wochen vor Reiseantritt mit den dazugehörigen Fahrtinformationen verschickt.

 

 
03. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbe-schreibung des Reiseveranstalters, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.


Die in dem Reiseangebot enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert werden soll.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

 

 
04. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
       Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht
       wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
       Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
       beeinträchtigen. Hierüber wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

4.2  Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
       Mängeln behaftet waren.

4.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen
      unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wir der dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt
       anbieten.


 

 
05. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1  Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rück-
       trittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
       zu erklären.

5.2  Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der
       Reiseveranstalter Ersatz für dir getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen
       verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und
       gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

5.3  Tritt der Teilnehmer ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies
       als ein am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag.


 

  In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen, auf:
     bei Reisen mit Bus und Flug Anreise:

-        bis zum 100. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
-        vom 99. bis 50. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
-        vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
-        vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
-        ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 95% des Reisepreises

           bei Reisen mit eigener Anreise:

-        bis zum 40. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
-        vom 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
-        vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
-        ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 95 % des Reisepreises

Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarte oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Reisepreis berechnet werden muss.

Dem Kunden bleibt der Nachweis möglich, dass dem Veranstalter ein geringerer als der pauschalisierte oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, dem Veranstalter die Geltentmachung eines höheren als dem pauschalisierten Schaden vorbehalten.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

 

06. Umbuchung/Ersatzperson
Eine Änderung der Reise auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und der Abflughäfen nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Kosten für diese Umbuchung erfragen Sie bitte bei uns vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen uns entstehenden Mehrkosten (Beförderungskosten, Unterbringungskosten, Mietwagenkosten, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- je Reisenden. Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Kosten für diese Umbuchung erfragen Sie bitte bei uns vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen uns entstehenden Mehrkosten (Beförderungskosten, Unterbringungskosten, Mietwagenkosten) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- je Reisenden. Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich, Insoweit verweisen wir auf die obigen Rücktrittskostenpauschalen. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Für den Mehraufwand in unserem Hause entsteht Haftung des Reiseveranstalters (zusätzlich) eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- je Reisenden.

 

 

07. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Reiseveranstalter erwartet, dass der Reisende die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Reisende gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, gibt der Reisende dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, bei anteiliger Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Das gleiche gilt auch, wenn der Reisende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.

Wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

7.2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung), wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in  Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 
Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

 

 

08.     Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß §§ 651j BGB kündigen.

 

 

09.     Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

·  die gewissenhafte Reisevorbereitung;
·  die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
·  die Richtigkeit der Beschreibung aller im Prospekt angegebenen Reiseleistungen, sofern der
    Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluß ein Änderung der Prospektangaben  
   erklärt hat;

·  die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung.

 

 

10.Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

·  soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt werden.

Oder

·  soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines    
   Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Reiseveranstalters aufgrund Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Ver-lust des Lebens des Reisenden.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, etc) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdzeichnung gekennzeichnet werden.

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Beschränkung der Haftung: Die vertragliche Haftung ist gemäß dem Reisevertragsgesetz (651 a-k BGB) auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

 

 

11. Mitwirkungspflicht

11.1  Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
         Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
         Reiseleitung zu Kenntnis zu geben. Dies ist beauftragt, für Abhilfen zu sorgen, sofern dies mög-
         lich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
         Minderung nicht ein.


 

 

12.Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

a.) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines 
     Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
     geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er 
     ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.


b.)Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
     beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem
     Reisenden und dem Reiseveranstalter über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Um-
     stände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung,
    der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende Hemmung
     ein.


 

 

13.Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten
         wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
         Änderung vor Reisenantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
         Konsulat Auskunft.

13.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
         durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der
         Besorgung beauftragt hat, es sein denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung vertreten hat.

13.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
         selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
         Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten ausgenommen wenn sie
         durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt ist.


 

 

14.Gepäckbeförderung
Gepäck wird in normalem Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen Koffer und ein Handgepäck, bei Wintersportreisen zuzüglich eines Sportgerätes, wenn lt. Prospekt zugesichert. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.

 

 

 

15.Verliehenes Sportmaterial
Die Teilnehmer haften bei schuldhafter Beschädigung oder schuldhaftem Diebstahl von gemietetem oder leihweise überlassenem Sportmaterial und leisten dem Veranstalter in diesem Fall Schadenersatz. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sorgfältig mit dem überlassenen Material umzugehen und dafür zu sorgen, dass dieses im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort bestmöglich gegen Diebstahl geschützt wird und nicht unbeaufsichtigt oder unverschlossen bleibt.

 

 

16.  Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen über uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung und das Reiseschutzpaket.

 

 

17. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz sichergestellt, dass ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertragliche vereinbarte Rückreise erstattet wird. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.

 

 

18.  Gerichtsstand
18.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
18.2
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz
des Reisenden
         maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Voll
kaufleute oder Personen, die nach
         Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
         haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
         nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters  maßgebend.

 

 

 

19.Veranstalter:

      Skateboardtravel
      MPS Pompe Martin
      Richard-Wagner-Str. 3
      84454 Aschau am Inn

 

     
     

 

 

 

 
20.    Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein Irrtum wir vorbehalten. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Sitz des Reiseveranstalters.

 

        

 

 

 

 

 

 

 
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